Unsere Patienten benötigen eine Überweisung für 6 Heilmassagen pro Quartal. Mehr Behandlungen sind chefarztplichtig.
Die Überweisung kann von jedem tätigen Arzt ausgestellt werden.
Nach der letzen Behandlung erhalten Sie Ihre Überweisung und eine Honorarnote für die bezahlten Behandlungen. Beides können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und es wird Ihnen ein Teil des Betrages zurückerstattet.